Mitgliedschaft und weitere Informationen

Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die Lohnsteuerhilfe, der sozial gestaffelt zwischen 86,00 € und 352 € ist, sind bereits alle Kosten abgegolten. Für unsere Mitglieder entstehen keine weiteren Kosten für die Bearbeitung der Steuererklärung, Beratungsgespräche oder andere Einzelleistungen. 
Tipp:
Der Mitgliedsbeitrag lässt sich von der Steuer absetzen. 

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Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die Lohnsteuerhilfe, der sozial gestaffelt zwischen 86,00 € und 352 € ist, sind bereits alle Kosten abgegolten. Für unsere Mitglieder entstehen keine weiteren Kosten für die Bearbeitung der Steuererklärung, Beratungsgespräche oder andere Einzelleistungen. 
Tipp:
Der Mitgliedsbeitrag lässt sich von der Steuer absetzen. 

Adresse

Nägeleinsgasse 48, 91413 Neustadt a. d. Aisch

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91413 Neustadt a. d. Aisch

So werden Sie Mitglied der Lohnsteuerhilfe

Mitglied der Lohnsteuerhilfe zu werden, ist ganz einfach: Sie vereinbaren zunächst Ihren ersten Beratungstermin bei uns. Zum verabredeten Zeitpunkt kommen Sie vorbei, wir lernen uns kennen und schauen, welche Möglichkeiten wir sehen, Ihre Steuererklärung zu optimieren. Wenn Sie dann Mitglied werden möchten, können Sie direkt eine Beitrittserklärung unterschreiben und Ihren ersten Mitgliedsbeitrag entrichten. Der Verein nimmt Sie sofort auf, Sie werden offizielles Mitglied und sofort stehen Ihnen auch alle Leistungen für unsere Mitglieder zur Verfügung.

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Wir erstellen Ihre Einkommens-steuererklärung in Neustadt an der Aisch und Umgebung (im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG).

Steuererklärungen sind Vertrauenssache. Wir sind für Sie da!

Meistens erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.

Mitgliedsbeiträge


Mitgliedsbeiträge 2025

Checkliste Unterlagen


Unterlagen

Aktuelles


Ihre Vorteile


  • Leistungen für Mitglieder der Lohnsteuerhilfe

    Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe haben uneingeschränkten Zugang zu allen vorgesehenen Leistungen. Konkret gehören dazu:

    • Umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Lohn- und Einkommensteuer
    • Prüfung und Erfassung aller relevanten Belege
    • Überwachung von Fristen
    • Anfertigen der Einkommensteuererklärung im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz
    • Berechnung der voraussichtlichen Erstattung oder Nachzahlung
    • Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt
    • Prüfung des Steuerbescheides
    • Einlegen des Einspruchs gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid und anschließende Überwachung des Verfahrens
  • Keine Steuersorgen mehr dank Lohnsteuerhilfe

    Als Mitglied der Lohnsteuerhilfe können Sie sich in Zukunft entspannt zurücklehnen und müssen sich keine Gedanken mehr über Ihre Steuererklärungen machen. Wir kümmern uns um die Erklärung und sorgen dafür, dass sie rechtzeitig beim Finanzamt eingeht. So bekommen Sie Ihr Geld auf dem bequemsten und schnellsten Weg zurück, wenn Ihnen eine Erstattung zusteht.

    Machen Sie doch einfach gleich einen Termin in unserer Beratungsstelle aus und werden Sie Mitglied der Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Aisch.


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