Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung können viele Fragen und Unsicherheiten auftreten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, in einem persönlichen Gespräch alle Details mit unseren Mitgliedern zu besprechen und ihnen dadurch die Angst vor möglichen Fehlern zu nehmen. Dabei klären wir Sie nicht nur über Ihre Pflichten und Rechte auf, sondern geben Ihnen dazu wertvolle Tipps und Hinweise.
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung können viele Fragen und Unsicherheiten auftreten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, in einem persönlichen Gespräch alle Details mit unseren Mitgliedern zu besprechen und ihnen dadurch die Angst vor möglichen Fehlern zu nehmen. Dabei klären wir Sie nicht nur über Ihre Pflichten und Rechte auf, sondern geben Ihnen dazu wertvolle Tipps und Hinweise.
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Mit der Unterstützung unserer Lohnsteuerhilfe müssen Sie sich niemals allein mit dem Finanzamt über Ihre Einkommenssteuererklärung auseinandersetzen. Wir sind immer an Ihrer Seite. Eine fachkundig erstellte Einkommenssteuererklärung lohnt sich schon deshalb für jeden Steuerzahler, weil erst durch die Einkommenssteuererklärung zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerstattet werden können. Das trifft auf nahezu alle Nichtselbstständigen zu, die regelmäßig Lohnsteuervorauszahlungen leisten.
Unsere Lohnsteuerhilfe unterstützt unsere Mitglieder nicht nur bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung, sondern berechnet auch den voraussichtlichen Erstattungsanspruch. Liegt dann der Steuerbescheid vor, prüfen wir ihn sorgfältig. Ist er nicht korrekt, legen wir für Sie den Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein.
Wir erstellen Ihre Einkommens-steuererklärung in Neustadt an der Aisch und Umgebung (im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG).
Steuererklärungen sind Vertrauenssache. Wir sind für Sie da!
Meistens erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.
Wir beraten unsere Mitglieder
Bei folgenden Anträgen dürfen wir unseren Mitgliedern helfen:
Wir berechnen den voraussichtlichen Erstattungsanspruch, prüfen die Steuerbescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein.
UNSER SERVICE
Beim ersten Beratungstermin unterschreiben Sie Ihre Beitrittserklärung und entrichten Ihren ersten Mitgliedsbeitrag. Und schon stehen Ihnen alle Leistungen für unsere Mitglieder zur Verfügung.
Beratungsstelle Lohnsteuerhilfe Neustadt an der Aisch
Nägeleinsgasse 48
91413 Neustadt a. d. Aisch
Tel.:
09161 66 20 850
Mobil:
0162 26 58 173
E-Mail:
elvimo@web.de