Leistungen

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung können viele Fragen und Unsicherheiten auftreten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, in einem persönlichen Gespräch alle Details mit unseren Mitgliedern zu besprechen und ihnen dadurch die Angst vor möglichen Fehlern zu nehmen. Dabei klären wir Sie nicht nur über Ihre Pflichten und Rechte auf, sondern geben Ihnen dazu wertvolle Tipps und Hinweise.

Leistungen

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung können viele Fragen und Unsicherheiten auftreten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, in einem persönlichen Gespräch alle Details mit unseren Mitgliedern zu besprechen und ihnen dadurch die Angst vor möglichen Fehlern zu nehmen. Dabei klären wir Sie nicht nur über Ihre Pflichten und Rechte auf, sondern geben Ihnen dazu wertvolle Tipps und Hinweise.

Steuererklärung

Adresse

Nägeleinsgasse 48, 91413 Neustadt a. d. Aisch

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Nägeleinsgasse 48
91413 Neustadt a. d. Aisch

Mit der Einkommenssteuererklärung von der Lohnsteuerhilfe sind Sie sicher bei der Abgabe an das Finanzamt

Mit der Unterstützung unserer Lohnsteuerhilfe müssen Sie sich niemals allein mit dem Finanzamt über Ihre Einkommenssteuererklärung auseinandersetzen. Wir sind immer an Ihrer Seite. Eine fachkundig erstellte Einkommenssteuererklärung lohnt sich schon deshalb für jeden Steuerzahler, weil erst durch die Einkommenssteuererklärung zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerstattet werden können. Das trifft auf nahezu alle Nichtselbstständigen zu, die regelmäßig Lohnsteuervorauszahlungen leisten.

Unsere Lohnsteuerhilfe unterstützt unsere Mitglieder nicht nur bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung, sondern berechnet auch den voraussichtlichen Erstattungsanspruch. Liegt dann der Steuerbescheid vor, prüfen wir ihn sorgfältig. Ist er nicht korrekt, legen wir für Sie den Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin »

Wir erstellen Ihre Einkommens-steuererklärung in Neustadt an der Aisch und Umgebung (im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG).

Steuererklärungen sind Vertrauenssache. Wir sind für Sie da!

Meistens erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.

Im Rahmen der gesetzlich eingeschränkten Beratungsbefugnis gem § 4 Nr.11 StBerG beraten wir unsere Mitglieder:

Wir beraten unsere Mitglieder

  • in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
  • bei der Wahl der Steuerklasse
  • bei den Aufwendungen für den Beruf (Werbungskosten)
  • bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG
  • bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
  • bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben
  • bei Handwerkerrechnungen und Dienstleistungen im Haushalt (an Haus oder Wohnung) (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)
  • im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten

Bei folgenden Anträgen dürfen wir unseren Mitgliedern helfen:

  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • bei Dienstleistungen im Haushalt/ an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Abgeltungssteuer / Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer)
  • zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen)
  • Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage)

Wir berechnen den voraussichtlichen Erstattungsanspruch, prüfen die Steuerbescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein.

Kontakt

UNSER SERVICE

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Beim ersten Beratungstermin unterschreiben Sie Ihre Beitrittserklärung und entrichten Ihren ersten Mitgliedsbeitrag. Und schon stehen Ihnen alle Leistungen für unsere Mitglieder zur Verfügung.

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